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NorPersonal - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittlung1) AllgemeinesNorPersonal verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag sorgfältig und unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen. Es ist vereinbart, den Namen des Auftraggebers und weitergehende Informationen über den Auftraggeber an potenzielle Kandidaten auch ohne vorherige Rücksprache weitergeben zu können. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle Informationen, die für die Durchführung des Vermittlungsauftrages erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Dies gilt vor allem für die Anfertigung einer Stellenbeschreibung und die Bestimmung des Anforderungsprofils. Der Vermittlungsvertrag ist erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber (Auftraggeber, bzw. ein dem Auftraggeber in wirtschaftlichem oder juristischem Zusammenhang stehende Partner-, Tochter- oder Muttergesellschaft) und dem vermittelten Mitarbeiter (Arbeitnehmer) zustande gekommen ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, NorPersonal unverzüglich unter Übersendung einer Kopie des geschlossenen Vertrages, von einem Vertragsabschluß zwischen ihm und einem von NorPersonal vorgestellten Bewerber zu unterrichten. 2) Honorarordnunga) VermittlungshonorarDas Vermittlungshonorar wird vom Auftraggeber bezahlt, richtet sich nach Art, Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad und kann vor Auftragserteilung individuell vereinbart werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, beträgt das Honorar 12 % des Jahreseinkommens des vermittelten Arbeitnehmers. Das der Berechnung zugrunde liegende Jahreseinkommen versteht sich unter Einschluss sämtlicher Zusatzleistungen, beispielweise 13. und 14. Monatsgehalt, Weihnachtsgratifikationen, Urlaubsgelder und Boni. b) FälligkeitAlle vorgennanten Beträge der Honorarabrechnung werden sofort fällig, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den vermittelten Arbeitnehmer zustande gekommen ist. Gegen Ansprüche des NorPersonals kann der Auftraggeber nur mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. c) Kosten für NebenleistungenAuslagen, die ein Bewerber für Vorstellungsgespräche und Probezeit beim Auftraggeber hat, insbesondere die Reisekosten, müssen zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber verteilt werden. Unter normalen Umständen wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber diese Auslagen direkt an den Bewerber gegen Vorlage von Rechnungen zurück erstattet. NorPersonal kann Stellenanzeigen in Zeitungen, einschlägigen Fachzeitschriften oder anderen geeigneten Medien schalten, falls dies erforderlich ist um den Auftrag erfüllen zu können. Dadurch entstehen keine weiteren Kosten für den Auftraggeber. 3) KündigungDieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Dennoch hat der Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten zu tragen. Die Verpflichtung ein Vermittlungshonorar abzugelten, besteht weiterhin wenn ein vermittelter Mitarbeiter später beim Auftraggeber angestellt wird. 4) Haftung/GewährleistungMit Abschluss des Arbeitsverhältnisses zwischen Auftraggeber und vermittelten Arbeitnehmer übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für seine Entscheidung. Haftungsansprüche jedweder Art gegenüber NorPersonal bestehen nicht. 5) SchlussbestimmungenAlle Personalunterlagen der Bewerber, die dem Auftraggeber durch NorPersonal zur Verfügung gestellt werden, sind Eigentum des NorPersonals und absolut vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Personalunterlagen, mit Ausnahme des vermittelten Arbeitnehmers, nachdem sie nicht mehr verwendet werden, an NorPersonal unaufgefordert zurück zu senden. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Teile von Ihnen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller Verträge zwischen NorPersonal und dem Aufttraggeber bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch NorPersonal. Gerichtstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Personalvermittlung ist Ludwigsburg, nach Wahl des NorPersonals auch der Gerichtsstand des Auftraggebers. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren. |
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