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Allgemeine RechteLohn- und ArbeitsbedingungenDie meisten Berufsgruppen haben Anspruch auf einen Mindestlohn. Für Facharbeiter in der Bauindustrie beträgt der Mindestlohn z.B. 15,70 €. Arbeitnehmer haben jährlich ein Anrecht auf eine Urlaubszeit von 21 Arbeitstagen. Die meisten erhalten jedoch 25 Tage Urlaub. Urlaubsgeld wird bei Urlaubsantritt ausbezahlt und beträgt 10,2 % des Vorjahresgehalts. Die normale Arbeitszeit beträgt in Norwegen 40 Stunden in der Woche. Arbeiten Sie länger als die Normalarbeitszeit, haben Sie Anspruch auf Überstunden. In der Regel werden Sie eine feste Anstellung bekommen. Die Kündigungsfrist beträgt einen vollen Kalendermonat. ArbeitsunfallversicherungAls Arbeitnehmer in Norwegen sind Sie Mitglied einer gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsunfallversicherung. Sie werden durch Ihren Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert. Norwegen hat ein Arbeitsschutzgesetz. Das Ziel ist der Schutz aller Arbeitnehmer vor physischen und mentalen Schäden sowie die Gewährleistung von angemessenen, sicheren und nicht gesundheitsschädigenden Arbeitsbedingungen. FreibetragPersonen, die nur vorübergehend in Norwegen leben, werden unter Umständen ein Standardsteuerfreibetrag von 15 % gewährt. Um ein Anrecht auf den Freibetrag zu erhalten, darf Ihr Aufenthalt vier Jahre nicht überschreiten. ArbeitslosengeldWenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich beim zuständigen Arbeitsamt melden. Haben Sie zur Berechtigung auf Arbeitslosengeld noch nicht lange genug in Norwegen gearbeitet, können ggf. im Heimatland erworbene Leistungsansprüche übertragen werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie im örtlichen Sozialversicherungssamt. |
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