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Bewerber |
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Formalitäten
Im Zusammenhang mit dem Antritt einer
Arbeit sollten Sie innerhalb einer Woche nach der Ankunft in Norwegen mit
folgenden Behörden Kontakt aufnehmen: 1)
Folkeregister (Einwohnermeldeamt)
Dort müssen Sie eine Umzugsmeldung
("Flyttemelding") ausfüllen, und man stellt eine Wohnbestätigung
("bostedsbevis") aus. Nehmen Sie den Arbeitsvertrag, Ihren Pass
(oder Personalausweis) und einen eventuellen Mietvertrag mit. Beim
Folkeregister beantragen Sie die "Personnummer", eine persönliche
Kennziffer, die Sie auswendig lernen und auf Anfrage angeben können müssen.
In einigen Gemeinden kann diese Personnummer auch beim Steueramt
("Likningskontor") im Zusammenhang mit der Ausstellung der
Steuerkarte beantragt werden. Um ein Bankkonto zu eröffnen verlangen die
meisten Banken, dass man seine "Personnummer" schon erhalten hat.
Auch um ein Handy mit einer norwegischen Telefonnummer zu registrieren ist
meistens die "Personnummer" nötig. 2)
Likningskontor (Steueramt)
Hier wird
die Steuerkarte ausgestellt. Wer für einen norwegischen Arbeitgeber arbeitet,
muss auch in Norwegen die Einnahmen versteuern. Ohne Steuerkarte werden 50%
vom Lohn als Steuern abgezogen. Ihr zuständiges Finanz-/Steueramt in Norwegen
stellt Ihnen auf Antrag eine Lohnsteuerkarte aus, die Sie baldmöglichst Ihrem
Arbeitgeber aushändigen müssen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Steuern
vor der Auszahlung Ihres Gehalts von Ihrem Gehalt abzuziehen. Als grobe
Faustregel kann in Norwegen mit einer Steuer in der Höhe von einem Drittel
Ihres Bruttoeinkommens gerechnet werden. 3) Politi (Polizei)
Hier muss man die
Aufenthaltsbewilligung ("oppholdstillatelse") beantragen. EU-Bürger
brauchen keine Arbeitsbewilligung. EU-Bürger können mit einem gültigen
Personalausweis oder Reisepass nach Norwegen einreisen. Jeder EU-Bürger kann
sich drei Monate lang in Norwegen aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen.
Wenn Sie mehr als drei Monate warten, bevor Sie die Polizei aufsuchen,
riskieren Sie, ausgewiesen zu werden. Sie haben, in der Regel, Anspruch
auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie Ihren gültigen Reisepass oder
Personalausweis vorlegen und nachweisen, dass Sie ausreichende finanzielle
Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben bzw. in Norwegen verdienen
werden. Nehmen Sie zwei Passfotos mit, den Pass oder Personalausweis, Ihre
Wohnortbestätigung und den Arbeitsvertrag. 4)
Trygdekontor (Sozialversicherungssamt)
Informieren
Sie sich darüber, was für Sie wichtig ist. Um Kindergeld
("barnetrygd" oder "kontantstøtte") in Norwegen zu beantragen,
wird verlangt, dass Sie dokumentieren können, dass Sie von Deutschland her
keine Leistungen mehr bekommen. Haustiere
(praktische Hinweise)
Folgende
Dokumentation muss bei der Einfuhr beim Zoll vorgelegt werden: 1) Ausweis
- blauer EWG-Pass für Hund/Katze, ausgestellt von einem Bemächtigten
Tierarzt. 2) Identifikation
– Transponder (Chipkarte) oder lesbare Tätowierung. 3) Tollwutimpfung
– Beachten Sie bitte, dass die Impfung gültig ist! Das heißt, dass das Tier im
Einklang mit dem Empfehlungen des Herstellungslabors, gegebenenfalls eine
gültige Auffrischungsimpfung, mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem
Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm),
geimpft worden ist. 4) Eine
Blutprobe - zur Feststellung der Tollwutantikörpertiter des Tieres
vorgenommen zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung. 5)
Bandwurmbehandlung – mit Praziquantel
innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr. Innerhalb der ersten 7 Tage
nach der Einfuhr muss diese Behandlung
wiederholt, und im Pass vom Tierarzt eingetragen werden. Kindergarten
(praktische Hinweise)
Erkundigen
Sie sich bei Ihrem lokalen Amt in Norwegen (Schulamt, Sozialdienst oder Amt
für Kindergärten) über das Aufnahmeverfahren der Kindergärten. Normalerweise
werden einmal pro Jahr Kinder in die öffentlichen Kindergärten aufgenommen.
Die Bewerbungsfrist läuft meist im Frühling aus. Kinder mit Behinderungen
besuchen in der Regel die gleichen Einrichtungen wie Kinder ohne Behinderung.
In 10 % der Gemeinden gibt es zu wenig Kindergartenplätze. Bei der Aufnahme
wird dann nach Dringlichkeit gestaffelt. Kinder, die nicht aufgenommen werden
können, werden auf einer Warteliste notiert. 2007 standen insgesamt knapp 4
000 Kinder auf einer Warteliste. Die
Kindergartengebühren werden von der Gemeinde festgelegt. Entweder werden
Gebühren je nach Einkommen der Eltern oder feste Beiträge erhoben. Viele
Kindergärten sind acht bis neun Stunden täglich geöffnet, andere haben
kürzere Öffnungszeiten oder sind nur an zwei bis drei Tagen wöchentlich
geöffnet. Neben den öffentlichen Kindergärten gibt es auch private und
Betriebskindergärten. Außerdem existieren sogenannte Familienkindergärten bei
Privatpersonen (Tagesmütter und -väter). Die Deutsche Schule Oslo unterhält
ebenfalls einen Kindergarten. PKW-Import
(praktische Hinweise)
Beim Import eines PKW's sind in
einigen Fällen sehr hohe Eingangsabgaben zu entrichten. Es bestehen auch
Richtlinien für die zeitlich beschränkte Nutzung eines Fahrzeugs, das nicht in
Norwegen registriert ist. Folgende Seiten bieten Ihnen weitere Auskünfte
hierzu: http://www.toll.no/templates_TAD/Article.aspx?id=118899&epslanguage=EN (Hauptregeln) http://www.toll.no/templates_TAD/Article.aspx?id=118897&epslanguage=EN (Rechtsvorschriften) http://www.toll.no/upload/Dokumenter/skjema_blanketter/RD-0036T.doc (Antragsformular) http://www.toll.no/upload/Dokumenter/avgiftsrundskriv/2007engangsavgift.pdf (Gebührensätze) (norwegisch) http://www.trolljenta.net/auswandern/auto#section2
(generelle Informationsseite) Wohnungssuche
(praktische Hinweise)
Norwegische Firmen sind bei der
Wohnungssuche meistens behilflich. Wenn das doch nicht der Fall sein sollte,
werden wir von NorPersonal Sie gerne dabei unterstützen. Außerdem empfehlen
wir Ihnen folgende Seiten: http://bolignorge.no/hovedside.shtml http://www.notar.no/utleie/
Besondere
Zollvorschriften und strafrechtliche
Vorschriften
Die norwegischen
Zollbestimmungen können sehr streng sein. Insbesondere der Import von Alkoholika,
aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine
Überschreitungen werden streng gehandhabt. Das Mitführen auch geringster
Mengen von Betäubungsmitteln führt mindestens zur Zurückweisung an die
Grenze. Für mehr ausführliche Informationen besuchen Sie einfach diese Seite
von der norwegischen Zollbehörde: http://www.toll.no/upload/brosjyrer_veiledere/0801_Reisende_TYSK.pdf Das
norwegische Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten
der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kfz, und Alkohol am Steuer.
Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen Angelvorschriften sind aber auch streng.
Angelfreunde sollten sich auf jeden Fall ausreichend über die örtlichen
Bedingungen informieren. Missachtungen müssen direkt vor Ort mit sehr hohen
Geldstrafen beglichen werden. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist strikt
untersagt. |
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