Til den norske siden

» Kontakt » Impressum » Allgemeine Geschäftsbedingungen » Links

Bewerber

 

Informationen

» Willkommen » Über NorPersonal » Firmenphilosophie » Aktuelles

Bewerber

» Allgemeine Informationen » Bewerbung online » Stellenbörse

Arbeitgeber

» Allgemeine Informationen » Personalanfrage online » Firmenvorteile

Norwegen

» Land und Leute » Zahlen und Fakten » Formalitäten » Sozialversicherungen » Krankenversicherung » Allgemeine Rechte

Formalitäten

Im Zusammenhang mit dem Antritt einer Arbeit sollten Sie innerhalb einer Woche nach der Ankunft in Norwegen mit folgenden Behörden Kontakt aufnehmen:

1) Folkeregister (Einwohnermeldeamt)

Dort müssen Sie eine Umzugsmeldung ("Flyttemelding") ausfüllen, und man stellt eine Wohnbestätigung ("bostedsbevis") aus. Nehmen Sie den Arbeitsvertrag, Ihren Pass (oder Personalausweis) und einen eventuellen Mietvertrag mit. Beim Folkeregister beantragen Sie die "Personnummer", eine persönliche Kennziffer, die Sie auswendig lernen und auf Anfrage angeben können müssen. In einigen Gemeinden kann diese Personnummer auch beim Steueramt ("Likningskontor") im Zusammenhang mit der Ausstellung der Steuerkarte beantragt werden. Um ein Bankkonto zu eröffnen verlangen die meisten Banken, dass man seine "Personnummer" schon erhalten hat. Auch um ein Handy mit einer norwegischen Telefonnummer zu registrieren ist meistens die "Personnummer" nötig.

2) Likningskontor (Steueramt)

Hier wird die Steuerkarte ausgestellt. Wer für einen norwegischen Arbeitgeber arbeitet, muss auch in Norwegen die Einnahmen versteuern. Ohne Steuerkarte werden 50% vom Lohn als Steuern abgezogen. Ihr zuständiges Finanz-/Steueramt in Norwegen stellt Ihnen auf Antrag eine Lohnsteuerkarte aus, die Sie baldmöglichst Ihrem Arbeitgeber aushändigen müssen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Steuern vor der Auszahlung Ihres Gehalts von Ihrem Gehalt abzuziehen. Als grobe Faustregel kann in Norwegen mit einer Steuer in der Höhe von einem Drittel Ihres Bruttoeinkommens gerechnet werden.

3) Politi (Polizei)

Hier muss man die Aufenthaltsbewilligung ("oppholdstillatelse") beantragen. EU-Bürger brauchen keine Arbeitsbewilligung. EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Norwegen einreisen. Jeder EU-Bürger kann sich drei Monate lang in Norwegen aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wenn Sie mehr als drei Monate warten, bevor Sie die Polizei aufsuchen, riskieren Sie, ausgewiesen zu werden.

Sie haben, in der Regel, Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen und nachweisen, dass Sie ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben bzw. in Norwegen verdienen werden. Nehmen Sie zwei Passfotos mit, den Pass oder Personalausweis, Ihre Wohnortbestätigung und den Arbeitsvertrag.

4) Trygdekontor (Sozialversicherungssamt)

Informieren Sie sich darüber, was für Sie wichtig ist. Um Kindergeld ("barnetrygd" oder "kontantstøtte") in Norwegen zu beantragen, wird verlangt, dass Sie dokumentieren können, dass Sie von Deutschland her keine Leistungen mehr bekommen.

Haustiere (praktische Hinweise)

Folgende Dokumentation muss bei der Einfuhr beim Zoll vorgelegt werden:

1)       Ausweis - blauer EWG-Pass für Hund/Katze, ausgestellt von einem Bemächtigten Tierarzt.

2)       Identifikation – Transponder (Chipkarte) oder lesbare Tätowierung.

3)       Tollwutimpfung – Beachten Sie bitte, dass die Impfung gültig ist! Das heißt, dass das Tier im Einklang mit dem Empfehlungen des Herstellungslabors, gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung, mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm), geimpft worden ist.

4)       Eine Blutprobe - zur Feststellung der Tollwutantikörpertiter des Tieres vorgenommen zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung.

5)       Bandwurmbehandlung – mit Praziquantel innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung  wiederholt, und im Pass vom Tierarzt eingetragen werden.

Kindergarten (praktische Hinweise)

Erkundigen Sie sich bei Ihrem lokalen Amt in Norwegen (Schulamt, Sozialdienst oder Amt für Kindergärten) über das Aufnahmeverfahren der Kindergärten. Normalerweise werden einmal pro Jahr Kinder in die öffentlichen Kindergärten aufgenommen. Die Bewerbungsfrist läuft meist im Frühling aus. Kinder mit Behinderungen besuchen in der Regel die gleichen Einrichtungen wie Kinder ohne Behinderung. In 10 % der Gemeinden gibt es zu wenig Kindergartenplätze. Bei der Aufnahme wird dann nach Dringlichkeit gestaffelt. Kinder, die nicht aufgenommen werden können, werden auf einer Warteliste notiert. 2007 standen insgesamt knapp 4 000 Kinder auf einer Warteliste.

Die Kindergartengebühren werden von der Gemeinde festgelegt. Entweder werden Gebühren je nach Einkommen der Eltern oder feste Beiträge erhoben. Viele Kindergärten sind acht bis neun Stunden täglich geöffnet, andere haben kürzere Öffnungszeiten oder sind nur an zwei bis drei Tagen wöchentlich geöffnet. Neben den öffentlichen Kindergärten gibt es auch private und Betriebskindergärten. Außerdem existieren sogenannte Familienkindergärten bei Privatpersonen (Tagesmütter und -väter). Die Deutsche Schule Oslo unterhält ebenfalls einen Kindergarten.

PKW-Import (praktische Hinweise)

 

Beim Import eines PKW's sind in einigen Fällen sehr hohe Eingangsabgaben zu entrichten. Es bestehen auch Richtlinien für die zeitlich beschränkte Nutzung eines Fahrzeugs, das nicht in Norwegen registriert ist. Folgende Seiten bieten Ihnen weitere Auskünfte hierzu:

 

http://www.toll.no/templates_TAD/Article.aspx?id=118899&epslanguage=EN  (Hauptregeln)

http://www.toll.no/templates_TAD/Article.aspx?id=118897&epslanguage=EN  (Rechtsvorschriften)

http://www.toll.no/upload/Dokumenter/skjema_blanketter/RD-0036T.doc  (Antragsformular)

http://www.toll.no/upload/Dokumenter/avgiftsrundskriv/2007engangsavgift.pdf  (Gebührensätze) (norwegisch)

http://www.trolljenta.net/auswandern/auto#section2 (generelle Informationsseite)

 

Wohnungssuche (praktische Hinweise)

 

Norwegische Firmen sind bei der Wohnungssuche meistens behilflich. Wenn das doch nicht der Fall sein sollte, werden wir von NorPersonal Sie gerne dabei unterstützen. Außerdem empfehlen wir Ihnen folgende Seiten:

 

http://bolignorge.no/hovedside.shtml
http://www.boligtorget.no/
http://www.finn.no/finn/realestate/lettings/browse1
http://www.htl.no/
http://www.hybel.no/
http://www.ibolig.no/
http://www.leiemarkedet.no/

http://www.notar.no/utleie/
http://www.rubrikksiden.no/eiendom/
http://www.tinde.no/py/residential.tas
http://www.zett.no/eiendom__bolig__til_leie__norge.html

Besondere Zollvorschriften und strafrechtliche Vorschriften

Die norwegischen Zollbestimmungen können sehr streng sein. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng gehandhabt. Das Mitführen auch geringster Mengen von Betäubungsmitteln führt mindestens zur Zurückweisung an die Grenze. Für mehr ausführliche Informationen besuchen Sie einfach diese Seite von der norwegischen Zollbehörde: http://www.toll.no/upload/brosjyrer_veiledere/0801_Reisende_TYSK.pdf

Das norwegische Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kfz, und Alkohol am Steuer. Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen Angelvorschriften sind aber auch streng. Angelfreunde sollten sich auf jeden Fall ausreichend über die örtlichen Bedingungen informieren. Missachtungen müssen direkt vor Ort mit sehr hohen Geldstrafen beglichen werden. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist strikt untersagt.

Möchten Sie vielleicht Ihre Bewerbung an NorPersonal senden? Klicken Sie dann bitte hier um auf unsere Bewerbungsseite zu landen.

Für weitere Informationen über Norwegen wählen Sie bitte die aktuelle Seite in unserem Hauptmenü aus. Wir empfehlen auch unsere Seite mit Links über Norwegen!

Arbeitgeber

Ihre Personalanfrage an NorPersonal können Sie hier senden. Unsere AGB finden Sie hier als pdf-Datei.

Wir beginnen die Suche nach Mitarbeitern für Sie sobald Sie unsere AGB mit Ihrer Unterschrift akzeptiert haben

Für eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Anfrage schicken Sie uns bitte das Formular an folgende Fax-Nr: 00-49-(0)7141-6427034

oder an unsere Anschrift: NorPersonal
Saarstrasse 6
71636 Ludwigsburg