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Krankenversicherung

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist seit Anfang 2006 in Norwegen gültig. Ein gesetzlich Krankenversicherter muss nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen.

Die EU-Gemeinschaftsbestimmungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslands-Krankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.

Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten in einem dünn besiedelten Land informieren, dessen Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe hat. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 8 bis 15/16 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (legevakt) kontaktiert werden.

Zur Deckung evtl. anfallender Behandlungskosten ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte oder eine von den örtlichen Krankenkassen ausgestellte provisorische Ersatzbescheinigung erforderlich.

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