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Sozialversicherungen
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Für die Versicherung gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt. Vom so genannten Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitslandprinzip gibt es allerdings auch Ausnahmen. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat entsandt, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleibt dieser Arbeitnehmer zunächst in seinem Heimatland versicherungspflichtig. |
Die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land muss die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. |
Alle Personen, die in Norwegen arbeiten oder wohnen, sind automatisch versichert. Der Arbeitgeber zieht Ihren Versicherungsbeitrag von Ihrem Gehalt ab. Die norwegische Sozialversicherung umfasst eine Vielzahl an Sozialleistungen einschließlich Altersrenten, Hinterbliebenenrenten für Ehegatten und Kinder, Leistungen im Fall der Invalidität, bei Behinderungen, zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, bei Berufsunfällen, Beihilfen für Alleinerziehende, zur Entlastung bei Krankheit, bei Geburt und Adoption, Arbeitslosenunterstützung, medizinische Hilfe bei Krankheit, Verletzungen, Schwangerschaftsabbruch und Beerdigung. |
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